Das veränderte Kundenverhalten, der Übergang zu digitalen Vertriebswegen und eine verschleppte Innovation wird zahlreiche Geschäftsmodelle für immer beseitigen. Die Zukunft der Nachfolge im Mittelstand wird nicht ultimativ durch die Varianten des Management-Buy-In zu lösen sein, sondern auch durch Wege der Verwertung betrieblichen Vermögens.
Während die Insolvenz eine rechtliche Notwendigkeit aufgrund von Zahlungsunfähigkeit ist und das Betriebsvermögen durch den Insolvenzverwalter verwaltet wird, ist die Betriebsaufgabe oft eine freiwillige Entscheidung des Unternehmers – hiervon soll an dieser Stelle die Rede sein.
Auf 3 grundsätzliche Fragestellungen sollten Antworten gesucht werden:
- Wie kann man ermitteln, dass der Firmenverkauf weniger Erlös verspricht als die Verwertung des Betriebsvermögens?
- Wann ist anzuraten, die Betriebsaufgabe in Betracht zu ziehen?
- Wie stellt man fest, dass überhaupt Bereitschaft besteht, den Betrieb aufzugeben?
Die bedeutendste Frage ist sicher die Frage nach den betrieblichen Werten, hier ist der Restwert und der Marktwert zu unterscheiden. Im Einzelhandel ist der Marktwert oft das Problem: Veraltete Ware (Ladenhüter) steht mit hohen Anschaffungskosten im Buchwert, bringt aber im Räumungsverkauf kaum etwas ein. In Handwerk und Produktion sind Maschinen und Fahrzeuge oft auf 1 € abgeschrieben (Restbuchwert), haben aber auf dem Gebrauchtmarkt noch einen hohen Marktwert.
Weiterhin sind Fragen zu den Verwertungswegen zu erörtern: Wer könnte sich interessieren? Wie spreche ich potenzielle Interessenten an? Hier ist sowohl der Einzelverkauf, als auch die Übernahme von Bundles bis zur Gesamtübernahme von Produktionsmitteln und Warenlager denkbar. Eine „Generalempfehlung“ für jedes Geschäftsmodell gibt es nicht, Gespräche mit dem Wettbewerb oder Aufkäufern müssen sorgsam vorbereitet, die Absatzmöglichkeiten über einen Räumungsverkauf, eine Hausmesse, eine Auktion oder den Online-Verkauf eingeschätzt werden. Besonders der Bestandsführung in digitaler, verwertbarer Form ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Da man sich in der Regel neben der Wertbestimmung auch mit Personalfragen oder Raummiete und anderen Verträgen zu befassen hat, übernimmt der Berater die Aufgabe der Koordination der Gespräche mit dem Unternehmer, dem Steuerberater und dem Juristen und coacht bei der Verhandlungsführung mit Interessenten.