Die feste Absicht des Seniors ist es, die Firma an den Nachwuchs zu übergeben, zumal er dessen Talent festgestellt zu haben glaubt. Man kommt dazu erfolgreich ins Gespräch, zumal auch der Nachfolger erkannt hat, dass man davon ganz gut leben kann. Allerdings fällt dieser aus allen Wolken, als der Senior bekannt gibt, dass der Verkaufserlös der Altersversorgung dienen soll. Verkaufen an die eigene Tochter, den eigenen Sohn? Wo die Eltern mit der Firma doch bereits soviel Geld verdient haben und man sich doch bereit erklärt, das Lebenswerk weiterzuführen?
Genau, verkaufen! Es zeigt sich, dass die Emanzipation von den tradierten Versorgungsrollen aus der Kindheit noch gar nicht abgeschlossen ist, dass man den Eltern künftig wohl anders entgegentreten muss. Und der Senior ahnt, dass bei einer enormen Verschuldung von Tochter oder Sohn zum Start wohl nichts aus dem Deal wird. Was tun?
Zunächst müssen die Erwartungen beider Seiten klar kommuniziert und zur Findung von Lösungen berücksichtigt werden. Insofern eine Art Mediation, und das empfiehlt die Mitwirkung eines Beraters, der Lösungen kennt.
- Mit einem 'Verkäufer-Darlehen' tritt der Senior als private Bank auf und gewährt dem Nachwuchs einen Kredit über den Teil des Kaufpreises, der nicht über externe Geldgeber kreditiert wird. Ein marktüblicher Zinssatz dient der Altersversorgung. Die Laufzeit sollte der Ruhezeit angenähert werden.
- Mit dem 'Rentenmodell' einer lebenslangen oder zeitlich begrenzten Rente wird der Betrag aus dem laufenden Ertrag der Firma finanziert.
- Bei 'Nießbrauch' ist Tochter bzw. Sohn Eigentümer, der Senior erhält aber die laufenden Gewinne der Firma.
Dann gibt es noch 'Stille Beteiligungen' - alle Alternativen lassen jedoch ahnen, dass die Regelung steuerlich und juristisch eingeschätzt und begleitet werden muss.
Eines ist klar: mit Maximalpositionen wird das nichts. Lösungen gibt es jedoch.